Deutsches Haus
Hotel Stadt Norden
Allgemeine
Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie
alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des
Hotels.
2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind,
finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich
schriftlich anerkannt.
II. Vertragsabschluß
1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender
Buchungsbestätigung des Hotels ein Hotelaufnahmevertrag (nachfolgend
kurz „Vertrag“) zustande.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Nimmt ein Dritter die
Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller
zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus
dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des
Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet,
alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeine
Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie
deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken,
bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
III. Leistungen, Preise, Zahlung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach
Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die
von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw.
vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast
oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels
gegenüber Dritten.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate, und erhöht sich der
vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann
dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch
um max. 10% anheben.
4. Die Preise können vom Hotel auch dann geändert werden, wenn der
Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der
Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das
Hotel dem zustimmt.
5. Vorbehaltlich anderer vorher schriftlich vereinbarter Regelungen ist die Hotelrechnung bei Abreise zu begleichen. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine bestimmte bargeldlose bezahlart.
Bei Kostenübernahemn sind die Rechnungen des Hotels sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Anderweitigen Regelungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 10
Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies
gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese
Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei
Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern
Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im
Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz.
Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von
€ 5,00 erheben.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die
Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag
schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während
des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch
Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und
sofortige Zahlung zu verlangen.
7. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen
oder mindern.
IV. Rücktritt des Gastes, Stornierung
1. Das Hotel räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein.
Dabei gelten folgende Bestimmungen:
a) Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat das Hotel
Anspruch auf angemessene Entschädigung.
b) Das Hotel hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret
berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen.
Die Rücktrittspauschale beträgt 80% des vertraglich vereinbarten Preises
für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtungen mit Halbpension sowie 60% des
vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit
Vollpensionsarrangements. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem
Hotel kein Schaden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als
die geforderte Entschädigungspauschale ist.
c) Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die
Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten
Preises für die von dem Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des
Wertes der von dem Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das
Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.
2. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten
entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten
Leistungen ohne dies dem Hotel rechtzeitig mitzuteilen, nicht in
Anspruch nimmt.
3. Hat das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt,
innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag
zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren
Zugang beim Hotel. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV
Abs. 3 eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb
der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer
Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage
des Hotels die Buchung nicht endgültig bestätigt.
2. Wird eine gemäß Ziffer III Abs. 6 vereinbarte Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist
geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag
zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende
Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks,
gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer II Abs.
3 vorliegt;
- ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt;
- das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die
Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich
verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des
Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung
bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen;
- der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach §
807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der
Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen
eingestellt hat;
- ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet
oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen
abgelehnt wird.
4. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts
unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch
des Gastes auf Schadensersatz.
VI. An- und Abreise
1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter
Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer
schriftlich bestätigt.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung.
3. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18:00 Uhr des
vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht
ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel
das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne
dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht
insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um
12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über
den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung
des Zimmers bis 18.00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab
18.00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es
frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich
niedrigerer Schaden entstanden ist.
VII. Haftung des Hotels, Verjährung
1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels
auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden
bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen
Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des
vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
2. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle
Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
3. Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige
Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck
gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung
auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
4. Bei sonstigen Schäden ist die Haftung des Hotels darüber hinaus
für jeden Schadensfall im einzelnen und alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit den vertraglichen
Leistungen auf einen Betrag von max. € 7.000,00 für Sachschäden und
auf max. € 5.000,00 für Vermögensschäden begrenzt. Die
Haftungsbegrenzung und -ausschlüsse gelten nicht, falls die sonstigen
Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten
beruhen.
5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle
Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich
von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger
Schadensersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder
Erfüllungsgehilfen des Hotels. Sie gelten nicht in den Fällen einer
Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die
Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig
verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.
6. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den
gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Hundertfachen des
Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu € 2.500,00. Für
Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, usw.) ist diese Haftung begrenzt auf €
800,00. Geld und Wertgegenstände, die im Hotelsafe aufbewahrt werden,
sind bis zu einem Höchstwert von € 1.000,00 versichert. Das Hotel
empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die
Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach
Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem
Hotel Anzeige erstattet.
7. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem
Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt
dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine
Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf
dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und
deren Inhalte, haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel, seine
gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der
Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem
Hotel geltend gemacht werden.
8. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz,
sind ausgeschlossen.
9. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit
Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und
– auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf
Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist
berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter
Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem
lokalen Fundbüro zu übergeben.
10. Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach zwei
Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden
erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei
Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht
für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder
der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen
und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder
dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich
erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind
unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und
Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des
Hotels oder nach Wahl des Hotels Frankfurt am Main. Sofern ein
Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als
Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Das Hotel ist jedoch berechtigt,
Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen
Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein
oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Zuletzt geändert am 06.03.2010
Für Reservierungen
vor diesem Zeitpunkt gelten die vorherigen AGB ,die angefordert werden können.